Acht arabische Prinzessinnen vor Gericht

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Sie kamen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, um sich monatelang in einem belgischen Luxushotel einzumieten. Dort misshandelten sie ihre Bediensteten. Das könnte nun Konsequenzen haben. Nina Niebergall aus Brüssel.

Am Golf stehen immer wieder reiche Familien wegen der Behandlung ihrer Bediensteten in der Kritik (Symbolbild)

Wenn Prinzessin Sheikha Hamda Alnehayan und ihre sieben Töchter nach Brüssel reisten, logierten sie für gewöhnlich im Hotel Conrad. So auch 2008. Mehrere Monate hatten sie eine gesamte Etage der Luxusunterkunft angemietet. Mit dabei: Mindestens 20 Haushaltshilfen, die sich darum kümmern sollten, dass es ihren Herrschaften an nichts fehlt. Und zwar rund um die Uhr, ohne ausreichend Nahrung, ohne Betten, ohne Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis.

Die Familie Alneyahan gehört zu den einflussreichsten der Vereinigten Arabischen Emirate. Kurz zuvor hatte sie den Fußballclub “Manchester City” gekauft. Nun müssen sich die acht Prinzessinnen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten vor Gericht verantworten. Die Anklagepunkte: Menschenhandel und Verstoß gegen das Arbeitsrecht.

Beschimpft, überarbeitet, unbezahlt

“Die Dienstmädchen wurden nicht bezahlt, haben Tag und Nacht gearbeitet, mussten vor dem Raum der Prinzessinnen auf dem Boden schlafen und wurden ständig beschimpft”, erzählt Patricia Le Cocq von der belgischen Menschenrechtsorganisation “Myria”. Der Verein tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf.

Das alles wurde den belgischen Behörden erst klar, als eine der angestellten Frauen aus dem Hotel floh und es der Polizei meldete. Dann nahmen die Dinge ihren Lauf: Die Sicherheitskräfte machen sich ein Bild von der Lage und stellen fest, dass die Bediensteten tatsächlich menschenunwürdig behandelt werden. Eine großangelegte Untersuchung beginnt. Der Fall landet vor Gericht. 

Schauplatz der mutmaßlichen Misshandlungen: Das Hotel Conrad in Brüssel

Aber erst neun Jahre später müssen sich die Prinzessinnen für ihre mutmaßlichen Vergehen verantworten. Dass so viel Zeit vergangen sei, hänge mit “verfahrensrechtlichen Problemen” zusammen, sagt eine in die Verhandlung involvierte Person. Belgische Medien berichten, der Anwalt der royalen Familie habe immer wieder bemängelt, die Durchsuchung durch die Polizei sei nicht rechtens gewesen. Das führte offenbar zu einer jahrelangen juristischen Odyssee.

Nicht zu glauben

Dazu kommt, dass das Thema in den vergangenen Jahren keine breite Öffentlichkeit erreichte. “Ich konnte es überhaupt nicht glauben, dass die Medien so wenig darüber berichteten”, meint Nicholas McGeehan von Human Rights Watch. Als Wissenschaftler beschäftigt er sich seit Jahren mit den Golfstaaten.

Es ist nicht der einzige Fall, in dem Angestellte aus den Golfstaaten ohne Arbeitserlaubnis nach Europa gebracht und dort misshandelt wurden. Erst im Januar wurde ein ähnlicher Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt. Eine Dubaier Familie hatte ihre drei philippinischen Dienstmädchen mit genommen auf einen Kurztrip nach Wien. Dort mussten sich die Frauen Tag und Nacht um die Kinder der Familie kümmern und zahlreiche häusliche Pflichten übernehmen. Unterlief ihnen ein Fehler, wurden sie so heftig angeschrien, dass sie Angst hatten, die Situation könne in Gewalt eskalieren.

Hier findet das Gerichtsverfahren gegen die Prinzessinnen statt: Im Brüsseler Justizpalast

Auch sie flohen, klagten ihre Arbeitgeber an und schafften es mit Hilfe einer österreichischen Menschenrechtsorganisation bis vor das Straßburger Gericht. Dieses entschied kürzlich: Gegen die Familie in den Vereinigten Arabischen Emiraten vorzugehen, habe “keine realistische Aussicht auf Erfolg”. Zwischen Österreich und dem Golfstaat existiere kein Abkommen, das die juristische Zusammenarbeit in solchen Fällen regele. Und die Verantwortlichen hätten längst das Land verlassen.

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Flucht aus der Armut

Menschenrechtler prangern seit Jahren Fälle “moderner Sklaverei” in den Golfstaaten an. Diese laufen meist nach einem ähnlichen Muster ab: Männer und Frauen wenden sich an Arbeitsvermittler in ihren Heimatländern – Bangladesch, Indien, Sri Lanka oder Pakistan. Diese versprechen einen Ausweg aus der Armut in ein glücklicheres Leben, höhere Gehälter, bessere Arbeitsbedingungen und Gesundheitsversorgung.

In Saudi Arabien, Bahrain oder den Vereinigten Arabischen Emiraten angekommen, holt viele die Realität ein. Häufig müssen sie rund um die Uhr arbeiten und lange auf ihr Gehalt warten. Immer wieder werden sie beschimpft, geschlagen oder sexuell missbraucht. Wehren können sich die Hausangestellten meist nicht. Denn in den Golfstaaten gilt ein System, das sich “Kafala” nennt und Arbeitgeber zum “Bürgen” ihrer Angestellten macht. Wer sich ohne Erlaubnis eine neue Stelle sucht, macht sich strafbar und kann sofort abgeschoben werden.

Auch ein Problem Europas

Diese Menschenrechtsverletzungen werden immer wieder auch nach Europa importiert. Viele arabische Scheichs reisen nach Deutschland, Österreich oder Belgien, um dort Urlaub zu machen, sich medizinisch behandeln zu lassen oder um zu arbeiten. Wie sie ihre Dienstboten behandeln, ist womöglich in der Heimat erlaubt, verstößt in europäischen Ländern aber gegen nationales Recht. 

Diese Richter müssen in den kommenden Wochen entscheiden: Schuldig oder nicht?

So auch im Falle der acht Prinzessinnen. Wie Patricia Le Cocq von “Myria” berichtet, rechtfertigten sich die angeklagten Frauen immer wieder mit der Aussage, solche Arbeitsbedingungen seien in ihrer Heimat nicht ungewöhnlich. Ein weiterer Vorwurf, der ihnen gemacht wird, ist, dass sie ihre Dienstboten nach Belgien “schmuggelten”. Da die Angestellten mehrere Monate in Belgien arbeiteten, hätten sie eine entsprechende Erlaubnis gebraucht. Weil das nicht der Fall war, spricht “Myria” von Menschenhandel.

Zeit für ein Exempel?

Das belgische Gericht hätte nun die Chance, ein Exempel gegen diese Praxis zu statuieren. “Wenn das Gericht entscheidet, dass es genug Punkte gibt, die auf Menschenhandel hindeuten, droht den Angeklagten eine Haftstrafe oder zumindest eine Entschädigung für die Opfer”, meint Patricia Le Cocq. “Aber das Problem ist, dass dieser Fall schon so viele Jahre zurück liegt. Selbst wenn die Angeklagten verurteilt werden, könnte die Strafe sehr schwach ausfallen.”

Dann gibt es da noch ein anderes Problem, auf das Patrick Weegmann hinweist. Der belgische Anwalt ist auf Internationales Recht spezialisiert. “Falls es zu einer Freiheitsstrafe kommen sollte, ist zu befürchten, dass die Vereinigten Arabischen Emirate die betreffenden Personen nicht ausliefern werden”, sagt er. Deshalb könne die Strafe vermutlich nicht vollzogen werden. Dass die Behörden in dem Golfstaat bei der Vollstreckung helfen, ist zu bezweifeln.

Für Menschenrechtler ist das frustrierend. McGeehan von Human Rights Watch hat jedoch eine Hoffnung: “Die Gerichtsverhandlung könnte sehr bedeutsam sein, weil sie eine der wohlhabendsten Familie der Welt mit Menschenhandel und Sklaverei in Verbindung bringt.” Vielleicht ändere sich nun etwas – und es werden zumindest ein paar Menschen mehr auf die Missstände in den Ländern am Golf aufmerksam.