Eine Frau bat, die Herausforderung der Freispruch von sieben Personen beschuldigt, angeblich schlagen Sie und brechen Ihre Zähne, abgewiesen wurde vom Gericht auf den Boden, nicht einmal einen einzigen zahn gefertigt wurde, als Beweismittel vor. Weitere Sessions Richter Lokesh Kumar Sharma wies die Berufung der Frau, eine Süd-Delhi ansässig, gegen ein behördliches Gericht um Freispruch sieben Mitglieder einer Familie von der straftat freiwillig verursacht schwere Schaden unter § 325 des IPC.
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“Es wird interessant sein, zu beachten, dass als pro die Beschwerdeführer, zwei Ihrer vorderen Zähne waren gebrochen, in der Zank und Schläge erlitten in den Händen der Angeklagten Personen. Jedoch nicht einmal einen einzigen zahn wurde von Ihr entweder vor den Ermittlungsbeamten oder vor Gericht zu begründen, dass solche Behauptungen,” der Richter sagte.
Das Gericht wies auch darauf hin, dass es anhängige Rechtsstreitigkeiten zwischen der Frau und dem Beschuldigten, und “daher, die Wahrscheinlichkeit eines falschen Implikation, indem Sie zu schnappen Sie sich Ihr Eigentum kann nicht ausgeschlossen werden.”
Es sagte auch, die Polizei habe nicht untersucht, jeder Nachbar oder unabhängige Zeugen, trotz der Frau, die behaupten, dass mehrere Menschen hatten sich versammelt, als Sie war geschlagen. Das Gericht sagte, dass trotz Leben in einem überfüllten Nachbarschaft, Ihre Schreie wurden nicht gehört, von jeder Nachbar, und noch war jeder solche Nachbarn untersucht, die von der ermittelnden Behörde als Zeuge in diesem Fall.
Feststellend, gab es einige Diskrepanzen in der Frau die Aussage, so hieß es, dass stattdessen die Information der Polizisten sofort wählte Sie zum senden von Ihrem Sohn zu erzählen, den Vorfall zu Ihrer Schwester.
Laut der Beschwerde, die beschuldigt, die Bewohner von Süd-Delhi in Kotla Mubarakpur Bereich schlagen, die Sie bis am Mai 17, 2006 Verletzte Sie schwer und brechen zwei Ihrer vorderen Zähne. Während des Verfahrens, der Angeklagte habe bestritten die Vorwürfe und behauptet, Sie waren falsch verwickelt.