Banken
CO2-Steuerbetrug: Prozess gegen Deutsche-Bank-Mitarbeiter
Der schmutzige Handel mit Luftverschmutzungsrechten beschäftigt seit Jahren die Justiz. Jetzt drohen Mitarbeitern der Deutschen Bank sogar Gefängnisstrafen. Es geht um Steuerbetrug in Millionenhöhe.
Das Landgericht Frankfurt ließ die im August erhobene Anklage wegen “schwerer bandenmäßiger Steuerhinterziehung” in vollem Umfang zu, wie Sprecher des Gerichts und der Generalstaatsanwaltschaft bestätigten.
Beginnen soll der Prozess gegen sieben suspendierte Beschäftigte des größten deutschen Geldhauses und einen Ex-Manager der Bank, der bereits im Ruhestand ist, am Montag (15.02.2016). Über die Zulassung der Anklage hatte zuerst die “Süddeutsche Zeitung” (SZ) berichtet. Bis Ende Mai sind zahlreiche Verhandlungstermine angesetzt.
Gefängnisstrafen drohen
In keinem Bankenprozess schickte die Justiz bisher einen der Angeklagten ins Gefängnis. Das könnte sich jetzt ändern, schreibt die SZ. In dem Frankfurter Fall könnten nur vier von acht Angeklagten auf Bewährung hoffen – aber nur, wenn sie ein Geständnis ablegten. Sie müssten also, im Gegensatz zu ihren Kollegen, die keine Gnade erwarten könnten, nicht hinter Gitter.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt beschuldigt die Banker, sich an einem kriminellen Umsatzsteuer-Karussell beteiligt zu haben. Beim betrügerischen Handel mit Rechten zum Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxid (CO2) wurden nach Erkenntnissen der Ermittler über deutsche Gesellschaften Emissionsrechte aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfirmen weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen.
Erstattung nicht gezahlter Umsatzsteuer
Die jeweils letzte Gesellschaft in der Kette veräußerte die Papiere wieder ins Ausland. Dafür ließen sich die Betrüger dann vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerstatten, die nie gezahlt worden war. Den Gesamtschaden allein für den Zeitraum von August 2009 bis April 2010 beziffern die Ermittler auf rund 850 Millionen Euro, im konkreten Fall sollen 220 Millionen Euro an Umsatzsteuer hinterzogen worden sein. Die Deutsche Bank habe die Geschäfte unmittelbar nach Bekanntwerden eingestellt und das Geld dem Fiskus zurückgezahlt, sagte ein Sprecher der der Bank sagte.
Die Untersuchungen in dem Komplex laufen schon seit Jahren. Die Deutsche Bank, die formal nicht auf der Anklagebank sitzt, erklärte wiederholt, sie kooperiere mit den Ermittlern. Die Angeklagten halfen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft dabei, das Umsatzsteuer-Karussell am Laufen zu halten – als Rohstoffhändlerin, Geschäftskundenbetreuer, Mitarbeiter der Handelsabteilung oder der Steuerabteilung der Deutschen Bank.
Kein Verfahren gegen die Bank
Sie sollen aus den Betrugsketten stammende CO2-Zertifikate unterhalb des Marktpreises angekauft haben und interne Kontrollgremien der Bank unvollständig über Verdachtsmomente gegen Handelspartner informiert haben. Der ranghöchste der angeklagten Deutsche-Bank-Mitarbeiter, der inzwischen im Ruhestand ist, soll als Teamleiter die für seine Abteilung lukrativen Geschäfte gefördert haben.
Laut SZ wäre ein Bußgeldverfahren gegen die Deutsche Bank möglich, doch laufe ein solches nicht. Die Generlstaatsanwaltschaft Frankfurt unterstelle einigen Angeklagten vielmehr, sie hätten in der Bank Verdachtsmomente teilweise verschwiegen und so eine vorzeitige Beendigung der CO2-Geschäfte verhindert. Nun sei das Gericht gefordert.
ul/hb (dpa, sz)