Gesundheit
Verkaufsverbot von E-Zigaretten an Jugendliche beschlossen
E-Zigaretten und E-Shishas dürfen in Deutschland künftig nicht mehr Minderjährige verkauft werden. Der Bundestag schloss eine entsprechende Gesetzeslücke.
Der Bundestag verabschiedete einen Gesetzentwurf, mit dem das bereits bestehende Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren an Kinder und Jugendliche auf elektronische Zigaretten und Shishas ausgedehnt wird. Dies gilt auch für den Versandhandel. Die elektronischen Varianten simulieren ein Rauchen, ohne Tabak zu verbrennen. Stattdessen wird eine Flüssigkeit verdampft und der entstehende Nebel inhaliert. Es gibt verschiedene Geschmacksrichtungen, und das Produkt kann sowohl nikotinhaltig als auch -frei sein.
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Einstiegsdroge E-Zigarette
Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf für das Verkaufsverbot mit den Gesundheitsrisiken des Sucht- und Nervengiftes Nikotin begründet, das auch beim Konsum von E-Zigaretten und Shishas mit der Nikotinlösung eingeatmet werde. Aber auch der Konsum von nikotinfreien elektronischen Zigaretten und Shishas sei gesundheitsgefährdend, da beim Verdampfen Stoffe entstünden, die Atemwegserkrankungen auslösen können und als möglicherweise krebsauslösend gelten.
Experten sehen Kinder und Jugendliche vor allem durch E-Shishas gefährdet, die wie bunte Stifte aussehen und nach Früchten oder Zuckerwatte schmecken. Unter den 12- bis 17-Jährigen hat laut Studien schon jeder Dritte mindestens einmal eine E-Zigarette oder E-Shisha wenigstens probiert.
E-Shishas
Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) nannte das beschlossene Abgabeverbot einen “Meilenstein für gesundheitlichen Verbraucherschutz”. Rauchen sei nicht harmlos, auch wenn es nach Kaugummi schmecke oder nach Melone rieche. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Caren Marks (SPD), erinnerte daran, dass zudem die Gefahr bestehe, dass die vermeintlich harmlose nikotinfreie E-Zigaretten dazu verleiten, auf nikotinhaltige Zigaretten umzusteigen.
qu/wl (dpa, afp)