Jugendschutzgesetz: Reform schafft Handhabe gegen Lootboxen

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Das Jugendschutzgesetz soll der Gegenwart angepasst werden. Nach einer vom heute vom Bundestag beschlossenen Reformvorlage kann Gefahren des modernen Internets ab dem 1. April wirkungsvoller begegnet werden. Damit solle der Jugendschutz „ins 21. Jahrhundert“ geholt werden, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.

Die bisherige Situation hat sich in Deutschland als nicht geeignet erwiesen, um Minderjährige vor potentiell gefährlichen Mechanismen im Netz zu schützen. In Bezug auf Lootboxen und simuliertes Online-Glücksspiel verwies die BPjM etwa auf die herrschende Gesetzeslage, die eine veränderte Alterseinstufung oder gar eine Indizierung verhindere. Nach der Reform stellt sich die Situation anders dar.

Alterseinstufung soll aussagekräftiger werden

Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes“ setzte sich zum Ziel, durch einheitliche Alterskennzeichnungen Eltern und Jugendlichen bessere Orientierung zu bieten. Kostenfallen, unbeschränkte Kontaktfunktionen, die für Belästigung oder Mobbing genutzt werden können, oder „glücksspielähnliche Elemente“ müssen künftig durch Kennzeichnungen neben der Alterskennzeichnung angezeigt werden – und zwar auch für rein digitale Angebote.

Darüber hinaus werden bei der Alterseinstufung „Interaktionsrisiken“ berücksichtigt. Darunter fallen explizit „Kostenfallen, zum Beispiel in Loot Boxes und durch glücksspielsimulierende oder suchtfördernde Elemente“. Dass ein FIFA Ultimate Team oder andere Sportspiele mit Lootboxen noch eine Freigabe „ab 0 Jahren“ erhalten, erscheint auf dieser Basis unmöglich. Die Reform trägt in diesem Zusammenhang einer weiteren Entwicklung Rechnung: Automatisierte Bewertungssysteme sollen der „Dynamik digitaler Angebote“ gerecht werden. Praktisch bedeutet dies, dass ein Anbieter, der nachträglich Lootboxen oder andere kritische Spielelemente wie das Casino in GTA Online einführt, auch eine nachträglich geänderte Alterseinstufung kassiert.

Anbieter müssen darüber hinaus „geeignete“, also funktionierende Vorsorge- und Schutzkonzepte wie wirksame Alterskontrollen entwickeln, sofern es sich um große kommerzielle Anbieter handelt. Private Blogs etwa seien ausgenommen.

Regeln werden durchgesetzt

Hervorgehoben wird, dass die Regelungen insbesondere gegenüber ausländischen Anbietern durchgesetzt werden sollen. Dass beispielsweise Valve als US-amerikanisches Unternehmen die neuen Anforderungen ignoriert, soll mit einer Reihe von Maßnahmen verhindert werden. Dazu müssen Unternehmen zunächst einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland bestimmen. Dabei handelt es sich im Prinzip um eine Person, die Valve in Deutschland rechtlich vertritt und die Schreiben des Staates für das Unternehmen entgegennehmen kann.

Außerdem wird die BPjM zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ ausgebaut und erhält neue Kompetenzen. Kommt ein Anbieter seinen Pflichten nicht nach, soll zunächst ein Dialog eröffnet werden. Danach kann aber auch ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro verhängt werden.

Die Redaktion dankt ComputerBase-Leser „Teralios“ für den Hinweis zu dieser Meldung!