Mobilfunk auf Usedom: Telekom kommt wegen „Amtsschimmel“ nicht weiter

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Die Deutsche Telekom kommt mit dem Mobilfunkausbau in Stolpe auf Usedom nicht weiter. Der Netzbetreiber moniert „Amtsschimmel“ im Landkreis und beschwert sich jetzt öffentlich über die Verweigerung der Baugenehmigung für ein Glasfaserkabel zum Mobilfunkmasten. Dabei halte man sich an geltende Bestimmungen, so die Telekom.

Verbal auf den Tisch haut die Deutsche Telekom bei einem Konflikt in Stolpe auf Usedom. Von einem arbeitslosen Mobilfunkmast und lautstark wieherndem Amtsschimmel ist die Rede. Konkret geht es um einen 2017 erhaltenen Auftrag für den Mobilfunkausbau in Stolpe, der einen neuen Mobilfunkmasten mit Anbindung per Glasfaser voraussetzt, damit LTE und später auch 5G angeboten werden können.

Dass Mobilfunkausbau bisweilen ein äußerst langsamer Prozess sein kann, zeigt schon die Tatsache, dass nach dem Projektstart der Mobilfunkmast erst Anfang 2020 errichtet worden ist. Es gibt nur ein entscheidendes Problem: Er funktioniert bis heute nicht.

Streitthema Verlegetiefe

Grund dafür sei laut Deutscher Telekom die Haltung des Landkreises Vorpommern-Greifswald, zu dem auch Stolpe gehört, der eine Verlegung des für den Mobilfunkmasten notwendigen Glasfaserkabels in einem Meter Tiefe verlange. Das widerspreche jedoch der üblicherweise in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen gewählten Tiefe von nur 60 Zentimetern.

„In Deutschland ist in der Regel ja sehr viel geregelt. Auch in diesem Fall. Es gibt eine ATB-Straßenbau [Anm. d. Red.: Allgemeine Technische Bestimmungen, wie Straßen in Deutschland gebaut werden]. In dieser Richtlinie ist auch geregelt, wo Versorgungsträger liegen, zum Beispiel die Telekom oder Stromversorger. Da ist relativ klar geregelt: Wenn ich zwei Meter von einer Straße weg bin, dass ich dann in einer normalen Tiefenlage von 60 Zentimetern wie üblich meine Kabel verlege“, sagte Alexander Vogler, Technikleiter der Niederlassung Ost der Deutschen Telekom. Um den Breitbandausbau in Deutschland zu beschleunigen und günstiger zu machen, sieht der Gesetzgeber neuerdings sogar Mindertiefen von 30 und 40 Zentimetern vor.

Telekom will keinen Präzedenzfall schaffen

Der Landkreis pocht jedoch auf die Verlegung in einem Meter Tiefe. Zwar gäbe es laut Vogler die Möglichkeit, immer dem Landkreis nachzukommen und in einem Meter Tiefe zu bauen, das würde am Ende aber einfach die Deutsche Telekom Geld kosten. Der Netzbetreiber will außerdem keinen potenziell folgenschweren Präzedenzfall in Stolpe schaffen. Ohne die Baugenehmigung stehen die Bauarbeiten seit Monaten still.

„Es ist ganz klar eine Benachteiligung. Wir haben dieses Projekt mit der Deutschen Telekom im September 2017 gestartet. Anfang 2020 ist dieser Mast errichtet worden, und er funktioniert bis heute nicht. Das heißt, ein Sommer lang kein Empfang, ein Winter lang kein Empfang, und in der größten Pandemie kein Empfang. Was das bedeutet, wenn wir über das Thema Homeschooling und Homeoffice reden, brauche ich nicht weiter auszuführen“, sagte Stolpes Bürgermeister Falko Beitz (SPD), der eine Blockadehaltung in der Entscheidung sieht.

Die Deutsche Telekom sieht sich gemäß Telekommunikationsgesetz, Paragraph 68 Artikel 2 klar im Recht und klagt deshalb mittlerweile vor dem Verwaltungsgericht Greifswald gegen die Verweigerung der Baugenehmigung.

Richtfunkanbindung als Zwischenlösung

Mobilfunk soll es in Stolpe dennoch schon vor der finalen Entscheidung der Gerichte geben. Der „Nichtfunkmast von Stolpe“, wie ihn der Konzern nennt, soll im anstehenden Frühjahr 2021 zunächst per Richtfunk an das eigene Netz angebunden werden. Die Gegenstelle steht auf dem Festland in Mönkebude, rund 14 Kilometer entfernt auf der anderen Seite des Stettiner Haffs. Richtfunk sei aber nur eine Übergangslösung, denn dieser erreiche bei der Bandbreite irgendwann seine Grenzen, so Techniker Vogler