Debatte um polizeiliche “Stammbaumforschung”

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Nach den Krawallen in Stuttgart steht die örtliche Polizei in der Kritik. Bei einigen Verdächtigen ist offenbar auch ein Migrationshintergrund überprüft worden. Von “Stammbaumforschung” soll aber keine Rede gewesen sein.

Die Debatte über die Jugendkrawalle in Stuttgart am 21. Juni hat neue Brisanz erhalten. Der Vorwurf des sogenannten “Racial Profiling” steht im Raum. Das bedeutet, dass Menschen allein aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes oder ethnischer Merkmale ohne konkreten Anlass polizeilich kontrolliert werden.

Der Polizeipräsident von Stuttgart soll in einer Gemeinderatsitzung in Zusammenhang mit den Krawallen und Ermittlungen gegen Verdächtige den Begriff “Stammbaumforschung” benutzt haben. Ein Begriff, der aus der Nazizeit stammt und der als historisch belastet gilt. Das Dementi kam umgehend.

Das ganze kam offenbar ins Rollen, nachdem der Suttgarter Stadtrat der Grünen, Marcel Roth, berichtet hatte, Polizeipräsident Franz Lutz habe in einer Sitzung von “Stammbaumforschung” gesprochen. Und das vor der breiten Debatte über Polizeigewalt und Racial Profiling nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd in den USA.

In einem Facebook-Post vom vergangenen Freitag hatte Roth über eine Ratssitzung berichtet, bei der CDU-Mitglieder sich dafür stark gemacht haben sollen, dass auch der Migrationshintergrund der Verdächtigen beleuchtet werden sollte. Und das selbst dann, wenn sie deutsche Staatsbürger seien.

Dabei soll angeblich der Begriff der Stammbaumforschung oder Stammbaumrecherche gefallen sein.

Ist die Recherche nach Migrationshintergrund rassistisch?

“Wie viele Generationen muss man in Stuttgart leben, um als Bürger dieser Stadt anerkannt zu werden?”, fragte Roth in einem Facebook-Post. SPD-Chefin Saskia Esken tweetete, die Debatte habe sie “nachhaltig verstört”. Und der Parteivorsitzende der Linken, Bernd Riexinger, fragt rhetorisch: “Eine Straftat ist nur dann eine Straftat, wenn der Täter Migrant ist, oder warum braucht es eine Stammbaumforschung?”

Die Stuttgarter Polizei bestreitet in einer Pressemitteilung vom Montag, dass Polizeipräsident Lutz den umstrittenen Begriff “Stammbaumforschung” benutzt habe. Nach nochmaliger Kontrolle des Sitzungsprotokolls könne man das ausschließen. Die Polizei erklärte weiter, sie habe in elf Fällen den Migrationshintergrund von Verdächtigen der Stuttgarter Krawallnacht bei Standesämtern abgefragt. Die Verdächtigen hätten sich nicht zu ihrer Herkunft äußern wollen. Es brauche, so die Polizei, andere Konzepte für türkische Migranten aus sozialen Brennpunkten als etwa für Deutsche.

Zerstörung nach den Krawallen in Stuttgart

Gewaltexzess in der Innenstadt von Stuttgart

Am 21. Juni war in Stuttgart eine Massenschlägerei ausgebrochen, nachdem die Polizei Drogenkontrollen durchgeführt hatte. 400-500 Randalierer hatten Schaufenster zerstört und Geschäfte geplündert. Inzwischen seien 39 Verdächtige ermittelt. 14 Verdächtige säßen in Untersuchungshaft. Die Beamten würden mit Hochdruck ermitteln, heißt es weiter in einer Polizeimitteilung. Das beinhalte auch, dass man sich die familiären Hintergründe genauer anschaue. Die Abstammung der Eltern werde dann bei den zuständigen Ämtern abgefragt. Das sei in elf Fällen erfolgt.

Debatte über Ermittlungsmethoden

Sven Adam vertritt immer wieder Klienten, die von Racial Profiling betroffen sind. Der Deutschen Welle sagte er: “Heißt dieses Vorgehen nun, dass jemand, der beispielsweise Eltern aus Algerien hat, verdächtiger ist als die anderen?” Der Anwalt aus Göttingen hält das Vorgehen für rassistisch.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg verteidigte das Vorgehen der Polizei. CDU-Innenminister Thomas Strobl steht hinter der Polizei. Die Feststellung der Lebens- und Familienverhältnisse sei Teil der polizeilichen Ermittlungen. In einzelnen Fällen werde auch “die Nationalität der Eltern von Tatverdächtigen durch Anfragen beim Standesamt erhoben, um zu klären, ob ein Migrationshintergrund gegeben ist”, sagte Strobl.

Polizei in der Kritik: Bei einigen Verdächtigen wird offenbar auch der Migrationshintergrund überprüft

Und der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, sprach in Bezug auf die Datenerhebung bei Ämtern von “Standardrepertoire”. Vor allem bei Minderjährigen sei dieses Vorgehen Routine. Da werde sich auch genauer angesehen: das Lebensalter, die Herkunft, das Einkommen und ob Migrationshintergrund bestehe. Es mache ja einen Unterschied, ob jemand erst einige Wochen im Land sei oder eine feste gesellschaftliche Verankerung habe.

Herkunft wichtig für Ermittlungen?

Für Professor Tobias Singelnstein ein problematischer Ansatz. Denn es werde nicht weiter erläutert, ob die Verdächtigen minderjährig seien oder nicht. Singelnstein, Rechtswissenschaftler und Kriminologe an der Ruhr-Universität Bochum, sagte der Deutschen Welle, das Jugendstrafrecht sei ein Sonderfall: “Es ist von einem Erziehungsgedanken geprägt, das heißt es geht vorrangig darum erzieherisch auf die Jugendlichen und Heranwachsenden einzuwirken.”

Der Migrationshintergrund sei eben nur ein kleiner Puzzlestein im Gesamtbild. “Man hat den Eindruck, dass die Polizei das ein bisschen anders sieht, wenn sie den Migrationshintergrund zu einem wichtigen Kriterium macht und bei Standesämtern Informationen darüber einholt”, erläutert Singelnstein. “Das würde ich dann schon für sehr problematisch halten, aber man weiß ja gar nicht so genau, was die Polizei beabsichtigt hat. Aus meiner Sicht ist es schon eher ungewöhnlich, isoliert nur dieses Kriterium beim Standesamt zu erheben.”