“Tiergarten-Mord”: Russische Retourkutsche

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Zwei deutsche Diplomaten müssen Moskau verlassen. Damit reagiert Russland auf den Rauswurf von Botschaftsmitarbeitern aus Berlin. Die nächste Eskalation ist wohl nur eine Frage der Zeit.

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Vergeltungsmaßnahme: Moskau weist zwei Diplomaten aus

“Wie Du mir, so ich Dir” – getreu dieser Redensart hat Russland am Donnerstag zwei Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Moskau zu “personae non gratae” erklärt, zu unerwünschten Personen also. Sie müssen nun ihre Koffer packen und früher als geplant die Heimreise nach Deutschland antreten. Von dort waren am 4. Dezember zwei russische Botschaftsangehörige in die entgegengesetzte Richtung ausgewiesen worden. Beide Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit einem unaufgeklärten Mord, der am 23. August in einem Berliner Park verübt wurde.

Für zunehmende diplomatische Verwicklungen sorgt das Verbrechen, weil der Generalbundesanwalt inzwischen davon ausgeht, dass es sich um ein Gewaltverbrechen im staatlichen Auftrag Russlands handelt. Dafür gebe es “zureichende tatsächliche Anhaltspunkte”. Die basieren dem Anschein nach auf Erkenntnissen über das Mordopfer einerseits und den kurz nach der Tat in Berlin festgenommenen mutmaßlichen Täter andererseits.

Verwirrende Informationen über Opfer und Täter

Um wen es sich bei dem einen wie dem anderen handelt, ist allerdings schwer einzuschätzen. Denn über beide kursieren unscharfe, mitunter widersprüchliche Angaben. Bei dem Toten beginnt das schon mit seiner Herkunft und seinem Namen. In Medienberichten war anfangs von einem Tschetschenen die Rede, der Zelimkhan Khangoshvili heißen soll. Inzwischen wird er meistens als Georgier bezeichnet. Die Bundesanwaltschaft spricht vom “russisch-georgischen Staatsangehörigen” Tornike K. Unter diesem Namen soll er Ende 2016 nach Deutschland gekommen sein und einen – später abgelehnten – Asylantrag gestellt haben.

Wer tötete Zelimkhan Khangoshvili alias Tornike K. (r.)? Der Generalbundesanwalt geht von einem Auftrag Russlands aus

Laut Medienberichten und Erkenntnissen des Generalbundesanwalts soll der Mann im Krieg zwischen Russland und der abtrünnigen Republik Tschetschenien auf Seiten der Separatisten gekämpft haben. In den Augen Moskaus war Zelimkhan Khangoshvili alias Tornike K. deshalb ein Terrorist. Präsident Wladimir Putin bezeichnete ihn noch wenige Tage vor der nun erfolgten Ausweisung der deutschen Diplomaten als “Bandit”.

Beim mutmaßlichen Mörder gehen die Meinungen auseinander

Auch in Deutschland soll er – zumindest vorübergehend – als Sicherheitsrisiko angesehen worden sein. Berichten zufolge stuften ihn die Sicherheitsbehörden nach Hinweisen russischer Geheimdienste als “Gefährder” ein. Solchen Leuten wird zugetraut, einen Anschlag zu verüben. Es scheint also eine Phase gegeben zu haben, in der Deutschland und Russland das Mordopfer durchaus ähnlich einschätzten.

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Deutsche Diplomaten aus Russland ausgewiesen

Entscheidend für das nun eskalierende bilaterale Verhältnis ist jedoch, in wessen Auftrag der mutmaßliche Todesschütze handelte. Auch er firmiert unter zwei Namen: Vadim K. und Vadim S. Jedenfalls hält der Generalbundesanwalt K. und S. “mit hoher Wahrscheinlichkeit” für ein und dieselbe Person. Nach russischer Lesart handelt es sich jedoch um zwei verschiedene Männer. Wobei Vadim K. für kurze Zeit auch in Russland wegen einer schweren Straftat gesucht wurde. Er soll 2013 in Moskau einen Mord begangen haben, zu dem es nach Angaben der Bundesanwaltschaft eine russische Fahndungsmitteilung gegeben habe. Die sei später aber gelöscht worden.

Vom Mord in Moskau gibt es Bilder einer Überwachungskamera

Das Besondere an der Tat: Sie wurde mit Hilfe einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Darauf sei zu sehen, dass sich der Täter seinem Opfer mit einem Fahrrad nähert. Auf die gleiche Weise wurde in Berlin Zelimkhan Khangoshvili alias Tornike K. ermordet. Nach einem Abgleich von Bildern aus Fahndungsdatenbanken der Polizei gehen deutsche Sicherheitsbehörden davon aus, dass der Berliner und der Moskauer Mörder identisch sind. Und vor allem: dass der russische Staat hinter dem Mord im “Kleinen Tiergarten” steckt.

“Kleiner Tiergarten” in Berlin: Spurensicherung nach dem Mord an Zelimkhan Khangoshvili alias Tornike K. (23.August 2019)

Russland weist diesen Vorwurf weit von sich. Das sei eine “absolut haltlose Spekulation”, sagte ein Sprecher Putins nach dem Rauswurf seiner beiden Diplomaten Anfang Dezember. Schon damals zeichnete sich ab, dass Moskau mit einer Retourkutsche reagieren könnte. Man sehe sich gezwungen, darauf zu reagieren. Acht Tage später ist es nun so weit: Im Gegenzug müssen zwei deutsche Diplomaten ausreisen. Das deutsche Außenministerium reagierte prompt: Die russische Regierung sende das “falsche Signal”.

Viel Lob für Bundeskanzlerin Angela Merkel

Dass die diplomatische Krise weiter eskalieren könnte, lässt sich erahnen. “Weitere Schritte in dieser Angelegenheit behält sich die Bundesregierung im Licht der Ermittlungen vor”, heißt es in der Erklärung. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Ausweisung der russischen Botschaftsmitarbeiter damit gerechtfertigt, dass Moskau bei der Aufklärung des Berliner Mordfalls “leider keine aktive Hilfe” geleistet habe.

Angela Merkel (l.) sprach am Rande des Ukraine-Gipfels in Paris mit Wladimir Putin über den “Tiergarten-Mord”

Für ihr Vorgehen erhielt die deutsche Regierungschefin Unterstützung aus den eigenen christdemokratischen Reihen und von der Opposition. Merkel gehe nicht von “irgendwelchen Spekulationen” aus, sondern gehe “konsequent rechtsstaatlich” vor, sagte der Fraktionschef der Linken im Deutschen Bundestag, Dietmar Bartsch. Bisher gebe es aber “viele Vermutungen”, die Ergebnisse des ermittelnden Generalbundesanwalts blieben abzuwarten, sagte Bartsch der Deutschen Welle.

“Staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung”

Auch der Außenpolitik-Experte Alexander Graf Lambsdorff von den Freien Demokraten (FDP) hält das Vorgehen der Bundesregierung für “vollkommen plausibel”. Er glaube, der Mord im Kleinen Tiergarten werde die deutsch-russischen Beziehungen belasten. Welche Dimension die Affäre inzwischen hat, lässt sich schon aus der Einschätzung des Generalbundesanwalts vom 4. Dezember ablesen. Er geht von einem “mutmaßlichen politischen Hintergrund” aus. Nach den bislang vorliegenden Indizien handele es sich um eine “staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung”.