Russland: Agent des Auslands kann bald jeder sein

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Wer in Russland für ein aus Sicht des Staates unliebsames Medienhaus arbeitet, hat Grund zur Sorge: Mit einer Gesetzesänderung nimmt Russland auch Journalisten und Blogger ins Visier. Empfindliche Strafen drohen.

Russland verschärft seine Mediengesetze. Bisher konnten unliebsame NGOs und Medien, die aus dem Ausland finanziert wurden, als “ausländische Agenten” eingestuft werden. Nach einer Änderung im Medien- und Informationsgesetz können auch Einzelpersonen, allen voran Journalisten, zu “ausländischen Agenten” erklärt werden. Die DW erläutert die wichtigsten Aspekte der Reform.

Ausländische Agenten: Wen es treffen kann

Die spannendste Frage ist, wen die neue Regelung tatsächlich betrifft. Die Formel lautet: Zunächst muss ein Medienunternehmen oder eine NGO als ausländischer Agent eingestuft und von den Behörden auf eine entsprechende Liste gesetzt werden. Es reicht dabei, dass das Medium oder die NGO eine kleine Summe aus dem Ausland bekommen hat. Die Antikorruptionsstiftung des oppositionellen Politikers Alexej Nawalny etwa wurde wegen Einnahmen in Höhe von etwa 2000 Euro zum “ausländischen Agenten”.

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Russland: NGOs und der Kreml

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NGOs in Russland – abhängig vom Kreml

Ist ein Medienhaus erst einmal “ausländischer Agent”, haben dessen fest angestellten und freien Mitarbeiter Grund zur Sorge. Aber nicht alle, die von einem “ausländischen Agenten” für die Mitarbeit bezahlt werden, werden gleich selbst zu Agenten.

“Wenn man über Sport oder Musik schreibt, birgt eine solche Zusammenarbeit kaum Risiken, in die Liste der ausländischen Agenten aufgenommen zu werden”, erklärt der Vorsitzende des Duma-Kabinetts für Informationspolitik Leonid Lewin. Auch russische Blogger fielen zunächst nicht unter das neue Gesetz, heißt es. Das Gesetz werde also keine “direkte Wirkung” haben, so Lewin weiter. So entsteht der Eindruck, dass die Regelung selektiv angewendet wird.

Anders ist es, wenn jemand “Beiträge über gesellschaftliche oder politische Themen schreibt. Dann ist das Risiko vorhanden”, sagt Lewin. Diese Aussage bezeichnet er allerdings als seine “private Meinung”. Die Entscheidung im Einzelfall treffen zwei russische Ministerien: das Außen- und das Justizministerium.

Zehn Medienunternehmen und 74 NGOs

Das russische Justizministerium führt nach eigenen Angaben zehn Medien in seinem Verzeichnis der ausländischen Agenten. Dazu zählen der US-Sender “Voice of America” und mehrere Ableger des US-Senders “Radio Free Europe / Radio Liberty” (RFE/RL), wie der TV-Sender “Currenttime.tv” und andere. Deutsche Medien, auch die Deutsche Welle, werden in Russland nicht als “ausländische Agenten” geführt.

Zur Zeit werden darüber hinaus 74 russische NGOs als “ausländische Agenten” eingestuft. Diese Organisationen und Medien unterliegen besonders harten und häufigen Prüfungen und müssen sich selbst entsprechend kennzeichnen, z.B. auf den eigenen Webseiten. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen und sogar die Schließung. Über die Höhe der Strafen für private Personen besteht noch keine Klarheit.

Der Druck und die Folgen

Nach der erneuten Wahl Wladimir Putins zum russischen Präsidenten im Jahr 2012 steigt der Druck auf Medien und Nichtregierungsorganisationen stetig an. Seit diesem Jahr müssen sich NGOs in Russland als “ausländische Agenten” registrieren, wenn sie aus dem Ausland finanziert werden.

2017 wurde die Regelung auf Medien ausgeweitet – in Anlehnung an die US-Gesetzgebung FARA (Foreign Agent Registration Act – Anm. der Red.). Das russische Pendant unterscheidet sich aber zum Teil wesentlich von dem 1938 eingeführten FARA; das US-Gesetz richtete sich damals gezielt gegen Nazi-Propaganda.

Lew Pnomarjow: Menschenrechtsorganisaion geschlossen (Archivbild)

Durch das Gesetz mussten bereits mehrere NGOs in Russland schließen. Erst Ende Oktober hat der Oberste Gerichtshof eine renommierte Menschenrechtsorganisation des Aktivisten Lew Ponomarjow mit Bezug auf das Gesetz über ausländische Agenten aufgelöst.

“Juristisch absurd”

Kurz vor der dritten und abschließenden Lesung der Gesetzesnovelle versuchte Dunja Mijatović, Menschenrechtskommissarin des Europarats, das russische Parlament noch davon abzubringen, die Änderungen zu beschließen. Diese seien “ein ernsthafter Schlag für die Pressefreiheit und die Möglichkeit für Menschen, Informationen frei zu bekommen und zu verbreiten”. In der Gesellschaftlichen Kammer Russlands, dem kremlnahen Menschenrechtsrat, beschrieb man den Schritt als “angesichts der Aktivitäten des Westens notgedrungen”.

Michail Fedotow, bis zum Oktober 2019 Vorsitzender der Gesellschaftlichen Kammer,  bezeichnet dagegen seine Haltung zu den Änderungen als “äußerst kritisch”. “Privatpersonen als Massenmedium zu bezeichnen, ist juristisch absurd”, sagte Fedotow.

Andrej Scharij, Direktor der russischen Abteilung von RFE/RL, erklärte am Donnerstag, man werde sich mit der Frage an die russischen Behörden wenden, wie das Gesetz denn nun angewendet werden solle. “Mit diesem Gesetz wird es für uns nicht einfacher, zu arbeiten”, zitiert ihn die russische Nachrichtenagentur “Interfax”.