Drei Impeachment-Verfahren in 243 Jahren

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Donald Trump könnte vielleicht der Erste sein: Noch nie hat ein US-Präsident sein Amt aufgrund eines abgeschlossenen Impeachment-Verfahrens aufgeben müssen. Aber drei Präsidenten standen kurz davor, wer waren sie?

In der Geschichte der USA wurde erst gegen drei Präsidenten ein Amtsenthebungsverfahren – ein Impeachment-Verfahren – eingeleitet, auch, weil die Gründerväter hohe Hürden in der Verfassung der Vereinigten Staaten festlegten. Die Basis für ein “Impeachment” ist klar beschrieben. Dort steht im 25. Zusatzartikel zur Verfassung: “Der Präsident, der Vizepräsident und alle Zivilbeamte werden ihres Amtes enthoben, wenn sie wegen Verrats, Bestechung oder anderer Verbrechen und Vergehen unter Amtsklage gestellt und für schuldig befunden sind.” Das Repräsentantenhaus trifft mit einfacher Mehrheit die Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens. Für einen Schuldspruch ist dann eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Senates erforderlich. Es ist also ein zweistufiges Verfahren, bei dem zunächst über die Frage der Schuld und dann über die tatsächliche Amtsenthebung entschieden wird.

Die drei eingeleiteten Amtsenthebungsverfahren in der Geschichte der USA waren erfolglos – aus unterschiedlichen Gründen:

1998: Bill Clinton und die Lewinsky Affäre

Vor 20 Jahren kam es gegen Bill Clinton zu einem Amtsenthebungsverfahren. Der Grund: Der damalige Präsident sah sich Vorwürfen des Meineids und der Behinderung der Justiz im Zuge der Lewinsky-Affäre ausgesetzt. Im Zentrum stand Clintons Aussage unter Eid, dass er keine Beziehung zu seiner damaligen Praktikantin unterhalte habe. Später ruderte er zurück und gab zu, dass er eine “unangemessene Beziehung” zu ihr gehabt habe. In der Folge wurde der Vorwurf des Meineids mit 55 zu 45 Stimmen zurückgewiesen, jener der Behinderung der Justiz mit 50 zu 50 Stimmen. Alle Senatoren der Demokratischen Partei unterstützten dabei den Präsidenten ihrer eigenen Partei.

Andrew Johnson, Richard Nixon und Bill Clinton (von links)

1974: Richard Nixon und Watergate

Gegen Präsident Richard Nixon wurde 1974 ein Amtsenthebungsverfahren wegen der Watergate-Affäre eingeleitet. Im Zentrum der Affäre stand ein Einbruch in Büros der demokratischen Partei im Watergate-Gebäudekomplex im Juni 1972. Bei diesem Einbruch verhaftete die Polizei fünf Männer, die versucht hatten Abhörwanzen zu installieren und Dokumente zu fotografieren. Die Männer wurden vom Wahlkomitee Richard Nixons angeheuert. Der Druck für den gerade erst wiedergewählten Präsidenten wurde zu groß: Im Repräsentantenhaus zeichnete sich die zur Amtsanklage notwendige Mehrheit ab. Im Senat war mit der zur Amtsenthebung erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu rechnen. Nixon zog die Reißleine und kam einer Anklageerhebung durch seinen Rücktritt zuvor. Letztendlich wurde er nicht des Amtes enthoben und niemals verurteilt. Das eingeleitete Amtsenthebungsverfahren war durch seinen Rücktritt beendet. Sein Vizepräsident und Nachfolger Gerald Ford erließ nach nur wenigen Wochen im neuen Amt im September 1974 eine Begnadigung für Nixon.

1868: Andrew Johnson und der Tenure of Office Act

Der dritte Fall geht historisch weiter zurück: Über 100 Jahre zuvor, 1868, wurde Andrew Johnson vorgeworfen, den Tenure of Office Act verletzt zu haben. Dieses Bundesgesetz regelte damals die Entlassung von Ministern aus dem Kabinett. Johnson hatte wenige Monate zuvor versucht, den damaligen Kriegsminister Edwin M. Stanton wegen politischer Differenzen aus dem Amt zu drängen und hatte kurzerhand Lorenzo Thomas ohne Zustimmung des Senats zum Kriegsminister ernannt. Der Vorwurf seiner Kontrahenten: Dies sei eine Missachtung der Rechte des Kongresses. Das Repräsentantenhaus stimmte mit überwältigender Mehrheit für die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Präsidenten. Aus der Entlassung wurde allerdings nichts: Die notwendige Stimmenzahl von zwei Dritteln der Senatoren wurde um eine Stimme verfehlt. 

Weißt alle Vorwürfe gegen ihn weit von sich: US-Präsident Donald Trump

Donald Trump und die Ukraine-Affäre

Nicht wenige Beobachter sehen in der sogenannten Ukraine-Affäre von Donald Trump eine Art Watergate des 21.Jahrhunderts. In der Affäre geht es um einen mutmaßlichen Amtsmissbrauch durch Donald Trump. Der amerikanische Präsident soll seinen ukrainischen Amtskollegen Wolodymyr Selenskyj dazu gedrängt haben, gegen den demokratischen Präsidentschaftsbewerber Joe Biden und dessen Sohn Hunter wegen Korruptionsvorwürfen ermitteln zu lassen.

Die Demokraten im Repräsentantenhaus untersuchen, ob Trumps Verhalten eine Amtsenthebung rechtfertigt. Trump habe sich, so der Vorwurf, dadurch Vorteile bei der Präsidentschaftswahl 2020 verschaffen wollen. Im Zentrum der Affäre steht ein Telefonat Trumps mit Selenskyj vom Juli 2019. Das Telefonat wurde nach einer Dienstbeschwerde eines CIA-Mitarbeiters öffentlich. Da bereits vor dem Telefonat Militärhilfen an die Ukraine von bis zu 400 Millionen Dollar zurückgehalten wurden, wird jetzt auch untersucht, ob dies in einem Quid pro quo dazu benutzt wurde, um Ermittlungen zu erwirken.