Apple vor Gericht in Luxemburg

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Ein Prozess um 13 Milliarden Euro. Die EU-Kommission will vor einem Gericht in Luxemburg eine gigantische Steuernachzahlung gegen den US-Konzern durchsetzen. Am Dienstag begann das Verfahren.

Der Anwalt von Apple ging vor den EU-Richtern gleich in die Vollen: Die Forderung der EU “widerspricht der Realität und dem gesunden Menschenverstand”, so Daniel Beard vor dem EU-Gericht, das dem Europäischen Gerichtshof EuGH nachgeordent ist. “Apple zahlt jetzt rund 20 Milliarden Euro Steuern in den USA auf dieselben Gewinne, die laut der Kommission auch in Irland besteuert werden müssten”, behaupteten die Rechtsvertreter des Konzerns in Luxemburg.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem iPhone-Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Apple hinterlegte inzwischen samt Zinsen 14,3 Milliarden Euro auf einem Treuhandkonto.  Die EU beschuldigt Apple, unversteuerte Gewinne, die in Europa, Afrika, dem Nahen Osten und Indien anfallen, in Irland zu lagern, das zum europäischen Drehkreuz des Elektronikriesen geworden sei.

EU-Kommissarin Margrethe Vestager im August 2016

Irland auf Seiten Apples

Irland selbst erklärte vor dem EU-Gericht, die Analyse der Kommission weise “grundlegende Fehler” auf, und es habe keine unzulässige Beihilfe für die US-Firma gegeben. “Die Entscheidung der Kommission ignoriert schlicht irisches Recht”, sagte der Vertreter Irlands Maurice Collins zu Beginn der zweitägigen Anhörung des Gerichts. Bei den von der Kommission geforderten Nachzahlungen geht es um Beträge für die Jahre 2003 bis 2014.

Die EU-Kommission bestritt am Dienstag nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den Vereinigten Staaten entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde nicht die notwendigen Analysen durchgeführt, um entscheiden zu können, zu welchen Anteilen die Gewinne in den USA und in Irland versteuert werden müssten. Sie habe sich stattdessen auf die Angaben von Apple verlassen.

Im Kern des Streits liegt die Frage, wo Unternehmensgewinne besteuert werden müssen. Aus Sicht der Kommission ordnete Apple Erträge seinen “Verwaltungssitzen” zu, die nur auf dem Papier existierten, statt Steuern in Europa zu bezahlen. Der Konzern erklärt, dass ein Großteil seiner Gewinne in den USA zu versteuern sei, weil im Heimatland mit der Entwicklungsarbeit auch die Werte geschaffen würden.

Gewinne nur geparkt?

Die in Irland angehäuften Milliardengewinne waren nach Auslegung von Apple dort entsprechend nur zeitweilig geparkt worden. Apple-Boss Tim Cook zählte zu den Konzernchefs, die vehement eine signifikante Absenkung der US-Steuersätze für Erträge aus dem Ausland gefordert hatten. In den USA wurden früher noch 35 Prozent auf Auslandsgewinne amerikanischer Unternehmen fällig. Mit der Reform von Präsident Donald Trump 2018 fielen auf die angesammelten Gewinne dann Abschläge mit einem deutlich niedrigeren Satz an.

Apple in den USA: 38 Milliarden Dollar Steuern, 252 Milliarden Auslandsgewinn

Dabei spielte es seinerzeit auch keine Rolle mehr, ob sich die Gewinne auf Konten im Ausland befanden oder ob das Geld in die USA transferiert wurde. Apple gehörte zu den vielen amerikanischen Firmen, die nach dieser politischen Weichenstellung ihre Milliarden ins Heimatland holten.

Apple zahlte nach Angaben von Januar 2018 in den USA rund 38 Milliarden Dollar Steuern auf den im Ausland gelagerten Geldberg von 252 Milliarden Dollar. Die EU-Kommission betonte danach, der Schritt ändere nichts an der Forderung, die Steuern in Irland nachzuzahlen.

Eine Entscheidung des EU-Gerichts wird erst in mehreren Monaten erwartet. Danach können die Seiten noch in Berufung beim Europäischen Gerichtshof gehen. Das dürfte den Streit dann noch um weitere Jahre verlängern.

ar/ul (dpa, afp, rtr)