Ordnung muss sein – auch bei Hitze

0
238

Deutschland ist bekannt für seine Regeln. Auch extreme Sommertemperaturen können daran nichts ändern: Ordnung muss sein. Vom Badeverbot in Brunnen bis Tempolimits auf Autobahnen – einige besonders heiße Beispiele.

Wenn die Autobahn aufplatzt

Autobahnen sind ein Markenzeichen Deutschlands im Ausland. “Freie Fahrt für freie Bürger!” ist seit der gleichnamigen Kampagne des Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) in den 1970er Jahren das Motto schneller Kraftfahrer hierzulande, Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten noch immer vielerorts als verpönt. Die große Hitze kann Tempoliebhabern aber einen Strich durch die Rechnung machen.

Ganz schön gefährlich: Aufgeplatzte Betonplatten auf Autobahnen

Hohe Temperaturen führen zu Spannungen in den Fahrbahndecken, in der Folge können ältere Betonfahrbahnen aufplatzen oder sich aufwölben. Diese Schäden werden “Blow-ups” genannt. Tempolimits sollen helfen, diese Schäden an den Straßen zu minimieren. Da nicht vorhersehbar ist, wo solche “Blow-ups” auftreten können, sind im ganzen Bundesgebiet Fahrbahnen betroffen, und zwar immer dann, wenn an zwei aufeinander folgenden Tagen die 30-Grad-Marke überschritten wird.

Sehr deutsche Forderung: Das Waldbetretungsverbot

Eines der liebsten Freizeitgestaltungen der Deutschen ist der Waldspaziergang, gerade im Sommer verspricht der Schatten der Bäume  zusätzliche noch Abkühlung. Schon der Dichter Theodor Fontane beschwor im 19. Jahrhundert in seinem Gedicht Mittag dessen Erholsamkeit: “Am Waldessaume träumt die Föhre, am Himmel weiße Wölkchen nur, es ist so still, dass ich sie höre, die tiefe Stille der Natur …”. Doch mit dieser Art der Freizeitgestaltung könnte bald Schluss sein – wenn es nach dem FDP-Agrarexperten Karlheinz Busen geht. Der Bundestagsabgeordnete fordert angesichts der hohen Brandgefahr, den Zutritt zu Deutschlands Wäldern vorübergehend zu verbieten.

Feuerwehr im Dauereinsatz: In den Sommermonaten gibt es immer wieder Waldbrände

Mit Ausnahme von Förstern oder Jägern” solle “ein Waldbetretungsverbot verhängt werden – mit empfindlichen Ordnungsgeldern bei Verstößen. Angesichts von rund 1700 Waldbränden im Sommer 2018 geht es dem Agrarexperten nach eigenem Bekunden vor allem um den Schutz von Menschenleben: Ein einmal ausgebrochener Brand wird bei der aktuellen Trockenheit der Wälder schnell auch zur Falle für Waldspaziergänger.”

Kein Recht auf Hitzefrei

Die gute Nachricht vornweg: Viele Schulkinder in Deutschland können das schöne Wetter genießen. Die meisten Schulen entscheiden sich bei den momentanen Temperaturen für hitzefrei. Bei Arbeitnehmern sieht die Sache allerdings schon anders aus. Ein Recht auf Hitzefrei gibt es in der Berufswelt nicht. Allerdings sind Arbeitgeber durch ihre Fürsorgepflicht und die Arbeitsstättenverordnung dazu verpflichtet, für eine “gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur” zu sorgen. Konkret bedeutet das: Im Büro sollte es nicht heißer als 26 Grad sein. Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber gegen die Hitze vorgehen.

Dass bei solchen Temperaturen sogar bei staatlichen Autoritäten ab und an ein Auge zugedrückt wird, zeigt das Beispiel Berlin: Zwar müssen die Polizisten in der Hauptstadt auch bei Temperaturen über 30 Grad weiterhin lange Hosen und geschlossene Schuhe tragen. Allerdings können sie vom Mützenzwang befreit werden. Kurze Ärmel sieht die Uniform in Form von Poloshirts bei Bedarf ohnehin schon vor.

Baden im Brunnen verboten

Vor allem in den Innenstädten der Großstädte droht der Sommer noch unangenehmer zu werden: Was wäre da also schöner, als in einen der vielen Brunnen der Republik zu planschen? Doch auch hier ist Vorsicht geboten, wie ein Blick in die Grünanlagensatzungen der Kommunen im ganzen Land zeigt. Exemplarisch für die Republik heißt es in Paragraph 2 Absatz 2 Nr. 7 der Münchener Ausgabe:  “Das Baden in Gewässern außer in Frei­bade­geländen ist verboten”.

Badende Kinder in der Kölner Innenstadt: Sieht erfrischend aus, ist aber verboten

Wer in Berlin gegen ein ähnlich lautendes Verbot verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis 5000 Euro bestraft werden. Auch das Planschen oder ein öffentliches Fußbad sind in den meisten Kommunen übrigens nicht gestattet, da die Brunnen in der Regel zum Anschauen und zur Ver­schönerung eines Platzes gedacht sind.

Kölner Dom: Abkühlen nur angezogen erlaubt 

Dass die Auswirkungen der schnöden irdischen Hitzewelle auch vor himmlischen Gemäuern keinen Halt machen, beweist derzeit die Presseabteilung des Kölner Doms. Eifrig ist man dieser Tage bemüht, darauf hinzuweisen, dass spärlich bekleidete Besucherinnen und Besucher sich in der bekanntesten Kirche des Landes auch an heißen Tagen mit einem Tuch bedecken müssen.

Der Kölner Dom ist die berühmteste Kirche Deutschlands – und schön kühl

Die Tücher werden von den Domschweizern, den Ordnungshütern im Dom, ausgegeben. Auch (Eis-)Essen und gar (Wasser-)Trinken ist im Dom nicht erlaubt. Völlig legitim ist es aber, den Dom zur Abkühlung aufzusuchen. In der Kathedrale liegt die Temperatur zurzeit bei etwa 21 Grad, wie die eigens für Besucher entwickelte Dom-App beweist.