Schauprozess gegen bekannten russischen Menschenrechtsaktivisten

0
332

Der Menschenrechtler Lew Ponomarjow muss im Gefängnis bleiben, allerdings wurden ihm einige Tage Haftverschonung gewährt. Das beschied ein Moskauer Gericht. Die Hintergründe erläutert unser Korrespondent Miodrag Soric.

So etwas gibt es nur in Russland: Ein Spottgedicht auf den Schauprozess gegen Lew Ponomarjow verlesen an diesem Freitag unter dem lauten Gelächter der Zuhörer während einer Verhandlungspause. Die Zeilen stammen vom liberalen russischen Politiker, Andrey Babuschkin. Die adrette, junge Richterin Anna Andrejewa Seliverstowa bekommt das nicht mit. Sie hat sich gerade zurückgezogen, um über einen Antrag der Verteidigung zu befinden. Die Anwälte des 77-jährigen Menschenrechtlers möchten in einen größeren Gerichtssaal umziehen. Schließlich warten vor der Tür Dutzende von Zuschauern und Pressevertretern, die ebenfalls die “Gerichtsverhandlung” verfolgen wollen. Nach einer 40-minütigen Unterbrechung lehnt die Richterin den Antrag ab. Sie verliest die Begründung in einem Rekordtempo, rattert zahlreiche Paragraphen und Bestimmungen runter. Danach wird der Prozess fortgesetzt.

Menschenrechtsaktivist Lew Ponomarjow während des Prozesses

Lew Ponomarjow, Menschenrechtsaktivist und Leiter der NGO “Für Menschenrechte”, wird vorgeworfen, einen Facebook-Post “geliked” zu haben. Dabei geht es um einen unerlaubten Protest. Ponomarjows “Like” macht ihn in den Augen der Staatsgewalt zu einem Mitorganisator einer nicht genehmigten Demonstration. Und das ist strafbar. Vor wenigen Tagen hat deshalb ein Gericht den bekannten Putin-Kritiker zu 25 Hafttagen verurteilt. Seine Anwälte legten Berufung ein. Doch über die befindet alleine die Richterin. Sie ist alles in einer Person: Richterin, Staatsanwältin und Expertin.

Abschreckende Wirkung erwünscht

Worum ging es bei Ponomarjows “Like” auf Facebook? Eltern hatten in den sozialen Medien für Ende Oktober zu einem Protest aufgerufen. Sie wehrten sich dagegen, dass der Geheimdiest FSB ihren Kindern “Extremismus” vorwirft. In ihrer Not hatten sie sich auch an Lew Ponomarjow gewandt. Der riet dazu, keine Demonstration abzuhalten. So wurde aus der Demo ein Schweigemarsch: ohne Losungen, Transparente, laut vorgetragene Forderungen. Der Marsch verlief friedlich. Er war dem russischen Geheimdienst dennoch ein Dorn im Auge. Denn er fand in der Nähe der Hauptzentrale des FSB statt. Es kamen nur wenige Tausend Menschen. Was aber, wenn bei zukünftigen Demonstrationen gegen den FSB mehrere Zehntausend kommen? Prozessbeobachter vermuten, dass an Lew Ponomarjow ein Exempel statuiert werden soll. Jeder, der auch indirekt den Geheimdienst kritisiert, soll eingeschüchtert werden.

Ponomarjows Verteidiger ist Genrih Reznik – einer der bekanntesten Anwälte Russlands. Groß, mit weißer Mähne und tiefer Basstimme veurteilte er den Umstand, dass Lew Ponomarjow wie ein Verbrecher ins Gefängnis geworfen worden sei. Das sei ungesetzlich und unmoralisch.

Ponomarjows Verteidiger Genrih Reznik

Was ein “Like” bei Facebook bedeute, sei nicht gesetzlich definiert. Der Marsch Ende Oktober habe die öffentliche Ordnung nicht gefährdet. Reznik beruft sich auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die die russische Verfassung garantiert. Theoretisch zumindest. Die meisten der rund 20 Zuhörer im Publikum nickten zustimmend. Sie und der Angeklagte wurden eingerahmt von acht Polizisten, die streng darauf achteten, dass weder sie noch die Richterin fotografiert oder gefilmt werden. Nach russischem Recht ist dies verboten.

Die 33-jährige Verteidigerin Natalia Trubatschowa verweist darauf, dass bei dem Marsch Ende Oktober die Polizei nicht eingeschritten sei. Folglich sei das Gesetz nicht gebrochen worden. Sie und andere Redner machten deutlich, dass sie der Prozess politisch motiviert sei. Ponomarjow solle im Gefängnis bleiben. Vor allem, damit er nicht an einem geplanten Friedensmarsch am 16. Dezember teilnehmen könne.

“Wie zu sowjetischen Zeiten”

Die Richterin lehnte die Freilassung Ponomarjows ab. Nach einer vierstündigen “Verhandlung” bestätigt sie das Urteil in erster Instanz. Angeblich aus humanitären Gründen, darf der 77-Jährige am 21. Dezember das Gefängnis verlassen. Das Urteil sei zu harsch gewesen und sei deshalb abgemildert worden. Verteidiger Reznik nennt es dennoch eine “Schande”. Das Gericht sei wie zu sowjetischen Zeiten der verlängerte Arm des Geheimdienstes.

Ponomarjow sagte gegenüber der DW, dass die Richterin mit großer Wahrscheinlichkeit nicht allein entscheiden dürfe. Auch andere vermuten, dass hinter der Gerichtsentscheidung in Wirklichkeit der FSB oder die Präsidialadministration steckten. Ähnlich denkt die Menschenrechtsaktivistin Alla Frolowa. Auch sie saß im Gerichtssaal. Nach außen hin sei bei dem Verfahren gegen Ponomarjow alles nach Recht und Gesetz verlaufen: in einem Gerichtssaal, mit einer Richterin, mit Verteidigern, zitierten Paragraphen, angewandten Gesetzen und Zeugen. In Wirklichkeit sei es ein Spektakel gewesen, so Frolowa. Das Urteil stand fest, lange bevor der Prozess begonnen habe, sagte sie der DW.