Was steht im Brexit-Entwurf?

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Es ist soweit: Die Verhandlungsführer von EU und britischer Regierung haben sich auf einen Entwurf für ein Brexit-Abkommen geeinigt. Der Vertragstext umfasst 585 Seiten. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Übergangsphase

Am 29. März tritt Großbritannien aus der Europäischen Union aus. Danach gilt aber eine Übergangsphase: In dieser Zeit bleibt Großbritannien vorerst im EU-Binnenmarkt und der Zollunion, um einen harten Schnitt für die Wirtschaft zu verhindern. Diese Phase soll knapp zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2020 dauern. Sie kann aber einmal verlängert werden, sofern dies vor dem 1. Juli 2020 beantragt wird. Großbritannien muss dabei weiter die EU-Vorschriften anerkennen, ohne selbst noch ein Stimmrecht zu haben, und ist verpflichtet, weiter Mitgliedsbeiträge zu zahlen. London darf seinerseits aber bereits eigene “internationale Abkommen” etwa im Handelsbereich schließen, sofern diese erst nach der Übergangsphase in Kraft treten.

EU-Bürger

In Großbritannien leben gut drei Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten, in der EU rund eine Million Briten. Sie haben das Recht zu bleiben, zu arbeiten oder zu studieren, wo sie möchten. Auch Ansprüche bei Krankenversicherung, Renten und sonstigen Sozialleistungen werden garantiert. Dasselbe gilt für Bürger, die erst während der Übergangsphase ankommen. Alle dürfen laut EU-Verhandlungsführer Michel Barnier Familienmitglieder wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder Eltern “während der gesamten Lebenszeit” nachholen.

Finanzverpflichtungen

Großbritannien soll alle Finanzverpflichtungen erfüllen, die es während seiner Mitgliedschaft eingegangen ist – auch wenn diese über das Austrittsdatum und das Ende der Übergangsphase hinausreichen. Eine genaue Summe ist noch nicht festgelegt, sondern nur eine Berechnungsmethode. Die britische Regierung schätzt die daraus resultierenden Verpflichtungen auf 35 bis 39 Milliarden Pfund (40,2 bis 44,8 Milliarden Euro). Bis 2020 wird das Vereinigte Königreich noch an den jährlichen Finanzplänen teilhaben, anschließend nicht mehr – auch wenn die Übergangszeit verlängert werden sollte.

Nordirland

Die Grenze zwischen der britischen Provinz Nordirland und dem EU-Mitglied Irland ist die komplizierteste Brexit-Frage. Grund ist das Karfreitagsabkommen, das den blutigen Nordirland-Konflikt zwischen irisch-katholischen Nationalisten und protestantischen Loyalisten beendete. Es basiert auf einer Grenze ohne Kontrollen. Durch den Brexit drohte eine “harte Grenze” mit wiedereingeführten Personen- und Güterkontrollen, die beide Seiten unbedingt vermeiden wollen.

Beide Parteien wollen sich “nach besten Kräften bemühen”, ein Handelsabkommen sechs Monate vor dem Ende der Übergangszeit abzuschließen. Sollte das nicht klappen, kann die Übergangsphase verlängert werden – oder es greift ein “Backstop”: Eine Auffanglösung, in der das gesamte Vereinigte Königreich bis auf weiteres in einer Zollunion mit der EU bleibt. Für Nordirland würden zudem die Bestimmungen des EU-Binnenmarktes weiter gelten. So gebe es keine Schlagbäume oder Zollkontrollen.