Ohne Smartphone zur WM nach Russland

0
195

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen warnt seine Mitarbeiter vor russischer Spionage. Doch schon über die sogenannte Fan-ID sammeln die russischen Behörden umfangreiche Daten über die WM-Besucher.

Beamte des bevölkerungsreichsten deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) könnten bei der Fußballweltmeisterschaft 2018 in Russland Opfer von Spionage werden. Das Innenministerium des Landes wies Ende Februar darauf hin, dass auch private elektronische Geräte Ziel einer Ausspähung sein können. “Es wird daher empfohlen, auf die Mitnahme privater IT und Smartphones zu verzichten”, heißt es in den Sicherheitshinweisen des Ministeriums für private Reisen zur WM 2018 in Russland.

Nach Medienberichten hat in diesem Zusammenhang beispielsweise der Stadtdirektor von Mülheim an der Ruhr, Frank Steinfort, in einer E-Mail seinen Mitarbeitern geraten, in Russland ein “nicht internetfähiges Ersatz-Mobiltelefon” zu nutzen: “Es ist darauf zu achten, dass keine dienstlichen Inhalte auf der privaten IT gespeichert sind. Hierzu gehören zum Beispiel auch ‘dienstliche’ Kontaktlisten im Telefonbuch.” Auf Anfrage der DW wollte sich die Stadtverwaltung nicht dazu äußern. Sie verwies lediglich auf das NRW-Innenministerium. 

Russland auf der Liste der Risiko-Länder

Dessen Pressestelle erklärte, in der Vergangenheit habe es im Zusammenhang mit der Türkei und Russland Vorfälle gegeben, bei denen Reisenden ihre Handys abgenommen wurden. Nach einer gewissen Zeit hätten sie zwar die Telefone kommentarlos zurückbekommen, doch hinterher habe man festgestellt, dass die Geräte zum Teil ausgelesen wurden. “Ich glaube, im vergangenen Oktober haben wir schon mal Reisehinweise für die Türkei und für Russland veröffentlicht, weil es eben diese Vorfälle gegeben hat”, erklärte Pressesprecher Tobias Dunkel im Gespräch mit der DW.

Übrigens steht Russland in Deutschland auf der Liste von etwa 30 Risiko-Ländern. Die Liste wird unter Beteiligung von Diplomaten, Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) erstellt. Bei Reisen in solche Länder müssen bestimmte Beamte, die Zugang zu Staatsgeheimnissen haben, ihre Vorgesetzten über ihre Reisepläne informieren.

Die Fußball-WM 2018 findet vom 14. Juni bis zum 15. Juli in Russland statt

WM-Besuch nur mit einer Fan-ID

Ein weiterer Grund für die Sicherheitshinweise des NRW-Innenministeriums ist das Verfahren zur Vergabe einer Fan-ID. Russland führt sozusagen einen “Fan-Pass” ein. Erstmals wurde er beim Confederations Cup 2017 in Russland getestet. Bei früheren großen Turnieren gab es nichts Vergleichbares. Mit einer Fan-ID können die Fans Spiele besuchen, kostenlos Bahnkarten für Reisen zwischen den WM-Städten bekommen, sowie am Spieltag die öffentlichen Verkehrsmittel der Stadt nutzen.

Noch viel wichtiger für Ausländer ist, dass sie mit einem “Fan-Pass” ohne ein Visum in die Russische Föderation einreisen dürfen. “Zwar wird mit einer visafreien Einreise in die Russische Föderation geworben, allerdings wurde mit der Fan-ID eine Ersatzmaßnahme geschaffen. Die für die Beantragung der Fan-ID anzugebenden Daten sind umfangreich”, heißt es in den Sicherheitshinweisen für private Reisen zur WM in Russland.

Bei der Beantragung einer Fan-ID muss sich der Fußballfan damit einverstanden erklären, dass seine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Er stellt dem russischen Ministerium für Kommunikation und Medien zum Zweck der Überprüfung durch russische Sicherheitsbehörden folgende Daten zur Verfügung: Nachname, Vorname, Geburtstag, Geschlecht, Angaben zum Personalausweis (Art des Dokuments, Serie, Nummer, ausstellende Behörde und Ausstellungsdatum), Staatsangehörigkeit, Foto, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse und die Zustelladresse der personalisierten Zuschauerkarte.

Sicherheitshinweise auch auf Bundesebene?

Der Weitergabe dieser Daten muss der Antragsteller im Internet mit einem Häkchen zustimmen. Doch meist lesen sich die Menschen die langen Bestimmungen gar nicht durch. Daher habe sich das NRW-Innenministerium entschieden, seine Mitarbeiter gesondert darauf aufmerksam zu machen und eigene Sicherheitshinweise herauszugeben. “Weil sich in der Regel nicht jeder so damit befasst und sich dann vielleicht am Ende wundert, wo seine Daten landen”, betonte Tobias Dunkel von der Pressestelle des Ministeriums.

In den internen Sicherheitshinweisen der Behörde wird zudem darauf hingewiesen, “dass für die Beantragung der Fan-ID die Nutzung von dienstlichen Mail-Adressen, dienstlichen Mobilfunknummern oder die Angabe der Dienstanschrift als Zustelladresse untersagt ist”. Es handele sich aber nicht um eine generelle Warnung vor einer Reise zur WM, betonte Dunkel.

Noch ist unklar, ob es auch auf Bundesebene ähnliche Sicherheitshinweise geben wird. Das Bundesinnenministerium bestätigte, eine entsprechende Anfrage der DW erhalten zu haben. Eine Antwort der Behörde liegt derzeit noch nicht vor.