Hamburg: Geregelt glauben an der Uni

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Braucht eine Universität Leitplanken für die Glaubensausübung auf dem Campus? Die Uni Hamburg hat das für sich nun bejaht und als bundesweit erste Hochschule einen Verhaltenskodex zur Religionsausübung beschlossen.

“Wollen Sie wirklich Burkas an der Uni, Herr Präsident?” fragt die „BILD”-Zeitung in dicken Lettern. Der Angesprochene ist Professor Dieter Lenzen, Präsident der Universität Hamburg. Seine Alma Mater hat nach eigenen Angaben als bundesweit erste Hochschule nun in einem Verhaltenskodex geregelt, wie Studierende an der Uni ihren Glauben leben und ausüben können. Der Kodex solle “das respektvolle und friedliche Miteinander bei der Ausübung verschiedener Glaubensüberzeugungen regeln”, sagte Lenzen bei der Vorstellung des Zehn-Punkte-Papiers. Ein Burka-Verbot ist darin nicht vorgesehen.

Uni-Präsident Lenzen: Verhaltenskodex zur Religion

Im neuen Verhaltenskodex heißt es dazu: “Das Tragen religiös motivierter Bekleidung in Lehrveranstaltungen ist nicht per se eine Störung.” Das gelte auch für Vollverschleierungen, solange dadurch nicht “selbstverständliche Anforderungen an die wissenschaftliche Kommunikation oder an Prüfungen gestört werden.”. Dass Lenzen damit “Burkas an der Uni” wolle, wie die Zeitung insinuiert, sei “Unsinn”, sagt der Uni-Präsident gegenüber der Deutschen Welle und zeigt sich gelassen. Für ein Verbot gebe es “schlichtweg keine Grundlage”. 

Den Impuls, so etwas wie eine religiöse Hausordnung auszuarbeiten, kam gleichwohl nicht, weil jemand Anstoß an religiösen Bekleidungen auf dem Campus genommen habe. Vielmehr, so Lenzen, habe es eine Häufung von “Vorkommnissen” gegeben. Demnach rief ein salafistischer Prediger auf den Fluren der Universität öffentlich zu Gebeten auf. Auch hätten männliche Muslime Druck auf Frauen ausgeübt, Kopftücher anzulegen. Zudem habe ein junger Mann häufig sehr lautstark gebetet und Jesus um Hilfe angerufen.

Korantexte neben der Bibel im “Raum der Stille” der Uni Hamburg

Als Präsident der Universität übe er das Hausrecht aus, betont Lenzen. Doch dies sei bei der Beilegung vieler Konflikte, etwa bei Fragen nach Gebetszeiten, an seine Grenzen gestoßen. Hier habe eine nicht nur juristische, sondern auch theologische Basis gefehlt, sagt Lenzen. Um diese auszuarbeiten, setzte er eine zehnköpfige, interdisziplinäre Kommission, ein. Sie arbeitete unter Vorsitz der Philosophie-Professorin Birgit Recki den nun veröffentlichten Kodex aus. In dessen Anhang finden sich Ausführungsbestimmungen mit ganz konkreten Spielregeln für den Uni-Alltag. Demnach dürfen religiöse Feste nur im Raum der Stille begangen werden, den die Uni bereits vor zehn Jahren eingerichtet hatte. 

Keine Fußwaschungen in sanitären Anlagen

Weiter wird klargestellt, dass Studenten religiöse Symbole wie das Kreuz oder den Davidstern und eben auch Kopfbedeckungen tragen können. Rituelle Handlungen sind dagegen nur so lange zulässig, wie sie nicht von anderen als aufgedrängt empfunden werden. “Dieses ist beispielsweise bei rituellen Fußwaschungen in sanitären Anlagen der Fall. Diese sind untersagt. Das gilt auch, wenn beispielsweise Gebete in Räumen der Universität oder auf dem Campus laut gesprochen werden.” Eine klare Absage erteilte die Kommission Forderungen, den Uni-Lehrplan an religiöse Gebote anzupassen.