Gesunder Menschenverstand

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Fußball-Bundesliga

Gesunder Menschenverstand

Arbeitsvertäge von Fußballprofis dürfen befristet sein. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz geurteilt. Eine weise Entscheidung, meint Tobias Oelmaier.

Der Profisport, der Profifußball ist längst keine Insel mehr, in dem Verbände Recht sprechen und in dem absolute Vertragsfreiheit gilt. Da ziehen vermeintlich zu Unrecht gesperrte Athleten auch schon mal vors Zivilgericht, um Schadenersatz vom Verband einzuklagen. Da klagen Spieler gegen ihre Versetzung in die zweite Mannschaft. Da hat dereinst ein gewisser Jean-Marc Bosman vor dem Europäischen Gerichtshof dafür gesorgt, dass Ablösesummen von vertragslosen Profis abgeschafft wurden. Mit dem jüngst beschlossenen Anti-Doping-Gesetz hat die Strafgerichtsbarkeit eine unmittelbare Handhabe gegen betrügende Sportler bekommen. Und das FBI ist gerade dabei, den jahrzehntelangen Korruptionssumpf im Weltfußballverband trockenzulegen.

Da ist es nur verständlich, dass der ehemalige Fußballtorwart Heinz Müller nun versucht, gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, den Bundesligisten FSV Mainz 05, seine Interessen vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen. Er klagt auf “Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis”. Arbeitsverträge – und nichts anderes sind die Kontrakte zwischen Klubs und Kickern – brauchen nämlich bei mehr als zwei Jahren Laufzeit üblicherweise einen Grund für ihre Befristung. Diesen gibt es auch, befand nun das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Das liege in der “Eigenart der Arbeitsleistung”.

DW-Sportredakteur Tobias Oelmaier

Gäbe es diese Befristung nicht, könnten Fußballer unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen einfach kündigen. Begehrte Stars könnten innerhalb von vier Wochen dem besseren Angebot folgen und den Klub wechseln. Sie würden damit vermutlich noch viel besser verdienen, als sie es ohnehin schon tun. Und der Fan wüsste aufgrund des häufigen Personalwechsels gar nicht mehr, mit wem auf dem Platz er sich denn momentan identifizieren soll. Auf der anderen Seite müssten die Vereine einen Betriebsrat installieren, den sie befragen müssten, wenn sie einen ausgedienten Spieler loswerden wollten. Die Folge wäre wohl, so befürchteten die Bundesligaklubs, aufgeblähte Kader mit 40, 50 oder noch mehr Spielern. Fußballer sind einfach keine normalen Arbeitnehmer. Das zeigen schon ihre Gehälter.

Müller bleibt noch das Mittel der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht oder sogar der Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Gut möglich ist aber, dass sich die Partien nun außergerichtlich gütlich einigen. Mehr als eine finanzielle Abfindung wollte Müller wahrscheinlich auch nicht erreichen. Aber der Tag wird kommen, an dem ein Profisportler sein Recht durchfechten will. Bis zur letzten Instanz. So wie damals Bosman. Würde dieser fiktive Kläger gewinnen, würde das das gesamte System zum Einsturz bringen. So bleibt nur zu wünschen, dass für diesen Fall die Richter dann auch mit gesundem Menschenverstand urteilen werden, so wie die Kollegen in Mainz, und dem Sport ein wenig von seiner Autonomie lassen. Sonst wird es ihn in dieser Form bald nicht mehr geben.